Arbeitnehmerüberlassung

Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber (NEUMÜLLER Unternehmensgruppe) einem Dritten (Kundenunternehmen) gegen Entgelt für eine begrenzte Zeit (Regelung siehe Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) überlassen wird.

Der Arbeitnehmer erhält hierfür eine Vergütung, der Arbeitgeber vom Kundenunternehmen einen Stundenverrechnungssatz. Die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers übernimmt die NEUMÜLLER Unternehmensgruppe.

Synonyme sind die Begriffe Leiharbeit, Zeitarbeit, Mitarbeiterüberlassung, Personalleasing oder Temporärarbeit.

Wo ist sie geregelt?

Das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz regelt die Arbeitnehmerüberlassung. Die letzte Reform trat am 1. April 2017 in Kraft mit zwei wesentlichen Änderungen:

  1. Leiharbeitnehmer sind nach neun Monaten Einsatzdauer in einem Entleihbetrieb hinsichtlich des Gehalts/Lohns dem Stammpersonal gleichzustellen (Equal Pay). In Branchen, in denen Tarifverträge über Branchenzuschläge in der Arbeitnehmerüberlassung geschlossen wurden (u.a. Metall- und Elektroindustrie, Chemische Industrie, Schienenverkehr, u.v.m.) beträgt der Zeitraum 15 Monate. 
  2. Es wurde eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten festgelegt, in dem ein Leiharbeitnehmer bei demselben Unternehmen überlassen werden darf. 

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