Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz sichert Arbeitnehmer gegen Gefahren und schützt vor Krankheiten, die durch die Arbeit entstehen können.

Wer ist für den Arbeitsschutz verantwortlich?

Der Arbeitgeber muss für seine Mitarbeiter Vorkehrungen treffen, die Arbeitsunfälle, berufsbedingte Krankheiten oder Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit der Arbeit vermeiden. Auch Maßnahmen zur Ersten Hilfe müssen gegeben sein.  Auch die Beschäftigten sind verpflichtet, sich an die Vorkehrungen durch den Arbeitgeber zu halten.

Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise der Einsatz von Schutzbrillen, -helmen oder Sicherheitsschuhen, Unterweisungen an Mitarbeiter oder das Aufstellen von Verhaltensregeln.

Wo ist der Arbeitsschutz geregelt?

Geregelt wird der Arbeitsschutz im Arbeitsschutzgesetz. Alle Maßnahmen müssen vom Arbeitgeber auf Wirksamkeit geprüft werden. Er ist deshalb auch verpflichtet, die Maßnahmen aktuell zu halten und anzupassen, sofern diese nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann.

Dabei gehört es zu seiner Pflicht, eine stetige Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten anzustreben. Zu seiner Unterstützung hat der Arbeitgeber Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte zu bestellen, die ihn in Fragen des Arbeitsschutzes beraten. In der Gesetzgebung ist letztlich sogar geregelt, dass die Verbesserungen der Schutzvorkehrungen sogar verpflichtend ist.

Wer überprüft die Einhaltung des Arbeitsschutzes?

Überprüft wird die Einhaltung des Arbeitsschutzes auf staatlicher Ebene. Zuständig sind hierfür Behörden, die die im Arbeitsschutzgesetz geforderten Sicherheitsstandards kontrollieren. Die Gesetze sind zwar Bundesrecht, die Verantwortung für die Überwachung wird allerdings auf Länderebene getragen.

Jedes Land hat eine andere Arbeitsschutzaufsicht inne, die nicht nur überwacht, sondern auch Arbeitgeber in Sachen Arbeitsschutz berät oder Anordnungen treffen kann.

Die Bundesoberbehörde ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales angehört. Die Behörde, mit Hauptsitz in Dortmund, berät als maßgebliche Einrichtung die Bundesregierung in allen Belangen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

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