Ein Franchisegeber räumt somit also einem Franchisenehmer im Rahmen eines Vertrages bestimmte Rechte ein. Diese erlauben dem rechtlich und finanziell selbstständigen Franchisenehmer die Nutzung eines Geschäftskonzeptes, das für den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen nach bestimmten Standards erlaubt wird. Es handelt sich damit um eine Kooperationsform und Vertriebsmethode, welche die Zusammenarbeit, mit dem Ziel des gemeinsamen Wachstums, regelt. Der Begriff Franchise stammt aus dem Französischen und bedeutet „Freiheit (von Abgaben)“.
Was sind die Vorteile von Franchise?
Ein Kernvorteil ist die Betreuungsleistung des Franchisegebers. Dazu zählen unter anderem die Unterstützung:
- im Marketing
- der Buchhaltung
- der fachlichen Expertise
- der Organisation
Der Franchisenehmer fungiert somit automatisch als Multiplikator des Franchisekonzepts. Der Franchisegeber verpflichtet sich dem Franchisenehmer, die Nutzungsrechte am Geschäftskonzept, Unternehmensnamen und der Marke zu gewähren und verpflichtet sich zur Unterstützung.
Auch wir bieten unter der Marke „NEUMÜLLER & Partner“ die Möglichkeit zum Franchise an. Weitere Informationen können Sie unserer Internetseite www.nm-partner.org entnehmen. Aktuell haben wir zwei Franchisenehmer, die direkt an unserem Standort in Nürnberg mitwirken.