Unter dem Mindestlohn versteht man ein gesetzlich verankertes Mindestentgelt für den Arbeitnehmer, das nicht unterschritten werden darf. Es handelt sich hierbei also um das kleinstmögliche Arbeitsentgelt, das im rechtlichen Rahmen möglich und somit gesetzlich geregelt ist (§1MiLoG).
Die Zahlung ist für Arbeitgeber somit verpflichtend und wird meist im Stundensatz angegeben. Bei einer Vollzeitbeschäftigung kann die Angabe auch als Monatslohn erfolgen. Neben der bundesweiten Bestimmung gibt es auch regionale Varianten sowie branchenspezifische Mindestlöhne.
Wie hat sich der Mindestlohn entwickelt?
Eingeführt worden ist dieser 2015 trotz reichlich Widerstand auf Seiten der Arbeitgeber. In vielen Bereichen waren die Löhne deutlich unter den damals festgeschriebenen 8,50 Euro brutto pro Stunde.
- 01/2015 – 12/2016: 8,50 Euro
- 01/2017 – 12/2018: 8,84 Euro
- 01/2019 – 12/2019: 9,19 Euro
- 01/2020 – 12/2020: 9,35 Euro
Wie hoch ist der Mindestlohn 2021 in Deutschland?
Seit dem Jahreswechsel, am 1. Januar 2021, beläuft sich der Mindestlohn auf 9,50 Euro brutto, wird allerdings zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro brutto aufgestockt. Inzwischen befindet man sich in der dritten Höhen-Anpassung , die noch bis Mitte 2022 vollzogen wird. Die darauffolgende Erhöhung erfolgt im Januar 2022 auf 9,82 Euro brutto pro Stunde.
Wann werden die 10 Euro pro Stunde überschritten?
Noch im Zuge der dritten Anpassung überschreitet der Mindestlohn erstmals die 10-Euro-Marke. Zweistellig wird dieser im kommenden Jahr. Bis 1. Juli 2022 wird er sogar relativ deutlich auf 10,45 Euro aufgestockt.
Wer ist davon ausgeschlossen?
Keinen Anspruch auf Mindestlohn haben:
- Pflichtpraktikanten
- Arbeitnehmer unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Azubis
- ehrenamtliche Mitarbeiter
- Langzeitarbeitslose
- Freiberufler und Selbstständige