Nebenjob

Ein Nebenjob ist jegliche Form der Beschäftigung gegen Geld, die neben der hauptberuflichen Tätigkeit ausgeübt wird. Diese Tätigkeit wird maximal zwischen 20 und 30 Stunden pro Woche ausgeübt. Diese Tätigkeit wird daher oft nebenbei, also ergänzend zum Studium, zur Kindererziehung oder als Zweitjob ausgeübt, um zusätzlich etwas zu verdienen.

Wieviel darf man im Nebenjob verdienen?

Wer im Beruf tätig ist darf im Monat 450 Euro dazu verdienen ohne Steuern zahlen oder Sozialabgaben leisten zu müssen. Der Arbeitnehmer kann aber auch eine weitere, steuerpflichtige Arbeitsstelle antreten. Das gesamte Einkommen des Nebenberufes darf jedoch einen jährlichen Gesamtverdienst von 5400 Euro im Jahr nicht übersteigen. Weihnachts- und Urlaubsgeld müssen hierbei mitberücksichtigt werden, andere einmalige Einnahmen oder Zulagen, Zuschüsse oder Zuschläge hingegen nicht.

Der Jahresbetrag darf nur dann überschritten werden, sofern ein unerwarteter, gelegentlicher Verdienst hinzukommt. Dies sollte somit nur maximal dreimal in zwölf aufeinanderfolgenden Monaten geschehen. Unerwartet wäre beispielsweise die krankheitsbedingte Vertretung eines Kollegen, wodurch ein höheres Arbeitspensum geleistet werden müsste.

Nebenjob mit Arbeitgeber absprechen

Arbeitnehmer sollten den Arbeitgeber über die Ausübung eines Nebenjobs informieren. Müssen es sogar, sofern dies vertraglich festgehalten ist. Der Arbeitgeber kann sich gegen die Nebentätigkeit aussprechen, sofern dies negative Folgen für die Beschäftigung im Unternehmen hätte, beispielsweise durch ein erhöhtes Verletzungsrisiko des Arbeitnehmers oder einer Tätigkeit bei einem unmittelbaren Konkurrenzunternehmen.

Was ist der Unterschied zum Mini- und Aushilfsjob?

Ein Nebenjob ist oftmals ein Minijob, da dieser leicht neben der hauptberuflichen Tätigkeit ausgeübt werden kann. Ein Nebenjob kann diesen Verdienst jedoch auch übersteigen. Dann wird dieser allerdings steuerpflichtig. Ein Aushilfsjob ist hingegen zeitlich befristet.

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