Tarifvertrag

Unter einem Tarifvertrag versteht sich ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Arbeitgeber(verband) und einer zuständigen Gewerkschaft. Er ist damit ein Abkommen zwischen Unternehmensleitern und den Vertretern der Arbeitnehmer.

Was regelt ein Tarifvertrag?

Im Tarifvertrag sind alle Rechte und Pflichten beider Parteien geregelt. Dazu zählen beispielsweise die Übereinkunft über den Lohn, die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit, die maximale Arbeitszeit pro Tag, die Eingruppierung oder die Höhe des Entgelts.

Auch, welche (Branchen)-Zuschläge gewährt werden, wie es mit dem  Urlaubsanspruch im Kalenderjahr oder um die Lohnfortzahlung bei Krankheit steht, wird dort geregelt. Tarifgebundene Unternehmen zahlen in der Regel bessere Gehälter.

Wie lange und ab wann ist ein Tarifvertrag gültig?

Ein Tarifvertrag ist solange gültig, bis die Gewerkschaft oder der Arbeitgeberverband den Vertrag kündigt oder der gültige Zeitraum des Vertrags abläuft.

Entscheidend für die Gültigkeit ist der Aspekt, ob ein Arbeitgeber oder -nehmer tarifgebunden ist. Oder vereinfacht gesagt: Ein Tarifvertrag ist dann gültig, sofern ein  Arbeitgeber seinem Arbeitgeberverband und ein Arbeitnehmer einer zuständigen Gewerkschaft beigetreten ist.

In seltenen Fällen kann der Staat einen solchen Vertrag auch als allgemeinverbindlich erklären, wofür es wiederum keiner Mitgliedschaft in einem Verband bedarf.

Warum gibt es Tarif-Streiks?

Mitglieder einer Gewerkschaft können ihre Arbeit niederlegen und streiken. Das ist dann möglich, sofern ein Arbeitgeber den Tarifvertrag nicht – oder nur teilweise mit Änderungen – abschließen möchte. Durch diese Protestaktion gerät der Arbeitgeber massiv unter Druck, was vor allem einen wirtschaftlichen und imagebezogenen Schaden bedeuten kann.

Streikende erhalten während des Streiks keinen Lohn vom Arbeitgeber. Hier unterstützt jedoch die Gewerkschaft mit Mitgliedsbeiträgen.

Günstigkeitsprinzip – der Vorteil des Tarifvertrages

Generell gilt: Ist eine Regelung im Tarifvertrag für den Arbeitnehmer vorteilhafter, dann tritt diese in Kraft. Umgekehrt ist dies allerdings nicht möglich. Der Tarifvertrag gilt also nicht, sofern eine Regelung im individuellen Arbeitsvertrag für den Arbeitnehmer günstiger ist, als tariflich vereinbart. Man spricht hierbei vom sogenannten Günstigkeitsprinzip.

Zwei Beispiele zum Günstigkeitsprinzip:

  1. Angenommen, Sie haben als Arbeitnehmer in Ihrem Arbeitsvertrag eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden vereinbart. Im Tarifvertrag sind allerdings 38 Stunden ausgehandelt worden. Hier greift das sogenannte Günstigkeitsprinzip. Demnach ist der Arbeitnehmer verpflichtet, lediglich die 38 Stunden zu arbeiten.
  2. Im Tarivertrag ist ein Lohn von 18 Euro pro Stunde vereinbart. Der individuelle Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers sieht hingegen einen Stundenlohn von 20 Euro vor. Der Tarifvertrag greift hier also nicht, der Arbeitnehmer erhält weiterhin seinen im Arbeitsvertrag datierten Lohn.
>