Lohnfortzahlung

Eine Lohnfortzahlung besteht seit dem Entgeltfortzahlungsgesetz von 1994, wonach Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, Ihren Arbeitnehmern das Arbeitsentgelt an Feiertagen und im Krankheitsfall weiterhin zu zahlen. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer an seiner Arbeitsleistung verhindert ist und er keine Schuld daran hat.

Ein Beispiel: Eine Sportverletzung gilt im Normalfall als unverschuldet, ein Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss als verschuldet.

Ab wann bekommt man diese?

Der Anspruch auf eine Lohnfortzahlung besteht, sofern das Arbeitsverhältnis für vier Wochen ohne Unterbrechungen besteht. Der Anspruch entsteht somit ab der fünften Woche.

Wann genau die Anspruchsdauer beginnt, hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer am ersten Tag seiner Arbeitsunfähigkeit noch im Unternehmen tätig gewesen ist oder nicht.

Mitarbeiter hat am Tag der Arbeitsunfähigkeit gearbeitet: Anspruch auf Lohnfortzahlung beginnt am nächsten Tag; der Arbeitnehmer bekommt das für den Arbeitstag volle Entgelt ausbezahlt.

Wielange bekommt man eine Lohnfortzahlung?

Der Arbeitgeber zahlt erkrankten Mitarbeitern, sofern diese Ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können – bis zu sechs Wochen, also 42 Tagen, das Gehalt. Diese Dauer gilt für jede neue Krankheit. Es ist nicht entscheidend, ob man zwischendurch seine Arbeit wieder aufgenommen hat.

Was passiert nach der Sechs-Wochen-Frist?

Die Anspruchsdauer auf Lohnfortzahlung endet generell mit dem Ablauf der Arbeitsunfähigkeit, also nach spätestens nach 6 Wochen. Sollte die Arbeitsunfähigkeit noch darüber hinaus Bestand haben, greift das Krankengeld. Fortan ist nicht mehr der Arbeitgeber, sondern die Krankenkasse zu einer Zahlung verpflichtet. Wie hoch ist die Lohnfortzahlung?

Der Arbeitgeber ist bei einer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, dem Arbeitnehmer über bis zu 42 Tage das volle Gehalt zu bezahlen. Maßgebend für die Lohnfortzahlung ist hierbei das Bruttoarbeitsentgelt im Sinne des Arbeitsrechts. Das Bruttoarbeitsentgelt ermittelt sich

  • durch den gesamten Barlohn (z.B. Stunden- bzw. Schichtlohn)
  • über gewährte Sachleistungen (z.B. Wohnung)
  • Zuschläge (z.B. Wochenende, Feiertage, Gefahren)
  • Zulagen (Reinigung, Familie, Wohnungsgeld)
  • Vermögenswirksame Leistungen, sofern vom Arbeitgeber fortlaufend bezahlt
  • Prämien und Trinkgelder
  • Nachzahlungen

Berechnung mit Stundenlohn

Nina Neumüller, Kauffrau, verdient 15 Euro pro Stunde und ist 5 Tage lang bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden arbeitsunfähig: 40h x 15 Euro = 600 Euro

Berechnung mit Entlohnung nach Leistung

Max Neumüller, Handwerker, war ebenfalls 5 Tage lang arbeitsunfähig. Seine Arbeitszeit variiert entsprechend der Auftragslage. Seine Verdienste in den letzten drei Monaten waren wie folgt:

  • Januar: 3000,00 Euro mit 23 Arbeitstagen
  • Februar: 2500,00 Euro mit 19 Arbeitstagen
  • März: 2900,00 Euro mit 21 Arbeitstagen

Nun wird der Tagesakkordsatz berechnet

  • Summe Monatslohn / Summe Arbeitstage
  • 8400,00 Euro / 63 Tage = 133,33 Euro
  • 133,33 Euro x 5 Tage = 666,67 Euro

Dieser Betrag wird nun mit den Tagen der Arbeitsunfähigkeit multipliziert:

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