Ein Franchisegeber räumt somit also einem Franchisenehmer im Rahmen eines Vertrages bestimmte Rechte ein. Diese erlauben dem rechtlich und finanziell selbstständigen Franchisenehmer die Nutzung eines Geschäftskonzeptes, das für den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen nach bestimmten Standards erlaubt wird. Es handelt sich damit um eine Kooperationsform und Vertriebsmethode, welche die Zusammenarbeit, mit dem Ziel des gemeinsamen Wachstums, regelt. Der Begriff Franchise stammt aus dem Französischen und bedeutet „Freiheit (von Abgaben)“.
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