Branchenzuschläge

Im Rahmen der Tarifangleichung für Leiharbeitnehmer sind für diverse Unternehmen Branchenzuschläge in der Zeitarbeit in Kraft getreten. Sie gelten für alle Unternehmen bzw. Leiharbeitnehmer in Deutschland, die der jeweiligen Branche oder dem jeweiligen Industriezweig angehören bzw. dort tätig sind.

Sofern ein Zeitarbeitnehmer in bestimmten Branchen durchgängig in einem Unternehmen beschäftigt ist, erhält dieser einen Zuschlag, der prozentual errechnet wird. Dieser wird auf den Stundenlohn aufaddiert. Branchenzuschläge sollen bewirken, dass ein Leiharbeitnehmer einen ähnlichen Lohn erhält, wie ein Stammmitarbeiter im selben Einsatzbetrieb. Es ist hierbei sogar ein Aufschlag von bis zu 65% möglich.

Letztendlich verfolgen Branchenzuschläge also das Ziel,  die Gehaltskluft zwischen dem Stammpersonal und Leiharbeitnehmern schmälern. So treten seltener Unzufriedenheit und Differenzen über die finanzielle Entlohnung auf. Den Arbeitnehmern wird so eine faire Bezahlung für die geleistete Arbeit ermöglicht.

Wie werden Branchenzuschläge berechnet?

Die Zuschläge sind abhängig von der ununterbrochenen Beschäftigung im Unternehmen und werden auf Basis des Stundentabellenentgelts des Entgelttarifvertrages Zeitarbeit BZA-DGB (ETV BZA) berechnet. Der Branchenzuschlag ist also ein nach der Einsatzdauer gestaffelter Prozentsatz, der auf das Stundenentgelt aufgerechnet wird.

Wer erhält welche Branchenzuschläge in der Zeitarbeit?

Branchenzuschläge sind zu zahlen, sofern ein Leiharbeitnehmer länger als sechs Wochen (bei ver.di nur vier Wochen) eingesetzt wird. Die Höhe der Zuschläge variiert allerdings nach Branche, Einsatzdauer und Qualifikation.

Mit dem überarbeiteten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von 2017 wurden auch neue Branchenzuschlagstarifverträge abgeschlossen:

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