Lügen im Bewerbungsgespräch: Was erlaubt ist und was nicht

von Lena Stief

Mal eben die eigenen Sprachkenntnisse aufhübschen oder bei der Länge des Auslandsaufenthaltes tricksen. Im Job-Interview wollen wir uns und unsere Fähigkeiten bestmöglich verkaufen. Aber sind Schwindeleien oder gar handfeste Lügen im Bewerbungsgespräch erlaubt – oder können sie sogar rechtliche Folgen haben?

Warum Sie Lügen im Bewerbungsgespräch grundsätzlich vermeiden sollten

Personaler decken Lügen auf

Unternehmen wollen im Bewerbungsgespräch den möglichst passenden Kandidaten finden. Oft geht es darum, welcher Kandidat die richtigen Qualifikationen und Kenntnisse mitbringt. Das versuchen Personaler entweder bereits im telefonischen oder im anschließenden persönlichen Job-Interview abzuklopfen.

Ein geschulter Blick kann anhand der Körpersprache erkennen, wenn Bewerbende bei ihren Fähigkeiten übertreiben. Haben sie Zweifel, überprüfen Rekrutierer auch gerne mal die gemachten Angaben und treten sogar mit früheren Arbeitgebern in Kontakt. Größere Lügen werden im wahrscheinlichsten Fall also aufgedeckt. Die Konsequenz ist, dass der jeweilige Kandidat sofort vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen wird.

Mann mit kritischem Blick im Bewerbungsgespräch

Knapp drei Viertel der 500 befragten Manager haben Bewerbende aufgrund von falschen Angaben schon einmal ausgeschlossen.

Lügen im Bewerbungsgespräch können ernsthafte Folgen haben

Klar werden nicht alle Lügen immer sofort bereits im Bewerbungsgespräch aufgedeckt. Früher oder später wird es allerdings Ihrem Vorgesetzten auffallen, wenn Sie entgegen Ihrer gemachten Angaben keine Erfahrungen in einem bestimmten Bereich haben. In diesem Fall müssen Sie zumindest mit einem Vertrauensbruch rechnen: Ihr Vorgesetzter wird Ihre Arbeit genauer beobachten und Ihnen womöglich auch schwierigere Aufgaben stellen, damit Sie sich beweisen müssen.

Im schlimmsten Fall kann eine aufgedeckte Lüge auch zu einer fristlosen Kündigung führen. Hierbei ist es egal, ob Sie noch in der Probezeit sind oder diese bereits hinter sich haben. Denn Ihr Arbeitgeber hat bei einer „arglistigen Täuschungen“ das Recht, das Arbeitsverhältnis sofort zu beenden. Sollten Sie womöglich falsche Angaben über Ihr Zeugnis oder andere Abschlüsse gemacht haben, fällt dies unter Urkundenfälschung. Hiermit machen Sie sich strafbar. Folgen können Geld- oder sogar Gefängnisstrafen sein.

In schwerwiegenden Fällen kann es sogar sein, dass Sie Schadensersatz zahlen müssen. Populäre Fälle sind zum Beispiel die sogenannten „Hochstapler in Weiß“ – also Personen, die sich als Ärzte und Ärztinnen ausgeben, aber über gar keine medizinische Ausbildung verfügen.

Diese Fragen müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten

In Bewerbungsgesprächen sollten Sie deshalb bei der Wahrheit bleiben. Allerdings haben auch nur einige Fragen, die Sie mit einer Lüge beantworten, juristische Konsequenzen. Dies sind in der Regel Fragen zu Themen, die Ihre Karriere betreffen.

Folgende Themen müssen Sie stets wahrheitsgemäß beantworten:

  • Ausbildung und Abschlüsse
  • Bisherige Arbeitgeber, Arbeitsstellen
  • Berufliche Erfahrungen
  • Nebenbeschäftigungen
  • Schwerbehinderungen
  • Mobilität: Führerschein, Verfügbarkeit für Umzüge, Verfügbarkeit für Auslandseinsätze
  • Verfügbarkeit: Eintrittsdatum und Vorstellung der Arbeitszeiten

In diesen Fällen dürfen Sie lügen

Zwei Personen in Business-Kleidung mit langer Nase, die das Lügen symbolisieren soll

Männer lügen laut Statistiken mehr als Frauen. Etwa 42 % der Männer schwindeln, bei den Frauen sind es 38 %.

Schwindeln

Natürlich ist es auch normal, dass Bewerbende ihre Kenntnisse besser darstellen als sie es tatsächlich sind. Ein Flunkern oder Schwindeln bei Fragen über Kompetenzen bringt sie deshalb nicht ins Gefängnis. Achten Sie aber darauf: Eine genaue Grenze zwischen Lügen und Schwindeln gibt es nicht.

Eine Lüge gilt als solche, wenn Sie eine Frage technisch nicht korrekt beantworten. Die Faustregel besagt, dass man seine eigenen Kompetenzen nicht um mehr als 10 % beschönigen sollte. Aber Achtung: Das trifft nicht auf die oben genannten Fragen zu, die Sie stets wahrheitsgemäß beantworten müssen. Das bedeutet: Zu sagen, dass Ihre Englischkenntnisse besser sind als sie eigentlich sind, ist vertretbar. Erfinden Sie jedoch neue Kompetenzen hinzu – zum Beispiel, dass Sie fließend Koreanisch sprechen, ist dies unzulässig. Auch das Erfinden einer Arbeitsposition, die Sie nie hatten, gilt als Lüge.

Unser Tipp: Stellen Sie sich selbst die Frage, bewirbt meine Lüge eine Kompetenz, die ich im Job nicht vertreten kann?

Erlaubte Lügen im Bewerbungsgespräch

Lügen ist dann erlaubt, stellt ein Personaler unzulässige Fragen – also Fragen, die Ihr Privatleben betreffen. Bewerbende haben das Recht auf Privatsphäre und sind durch das Gleichbehandlungsgesetz vor Diskriminierung geschützt. Unzulässig sind zum Beispiel:

  • Fragen zur Familienplanung und Kindern:

Sollte ein Personaler Sie beispielsweise über eine derzeitige oder in Zukunft geplante Schwangerschaft befragen, können Sie die Antwort entweder verweigern oder Lügen. Weibliche Kandidaten deswegen auszuschließen, ist diskriminierend und somit nicht zulässig. Auch Fragen, ob Sie einmal heiraten und Hausfrau oder Hausmann werden wollen, gehen Ihren potenziellen Vorgesetzten nichts an.

  • Fragen zu Vorstrafen:

Vorstrafen wirken in der Regel abschreckend auf Arbeitgeber – auch wenn diese weit in der Vergangenheit liegen und der Bewerbende mit Sicherheit sagen kann, einen solchen Fehler nicht mehr zu begehen. Das Gesetz erlaubt es Ihnen deshalb, auch in diesem Fall zu lügen, es sei denn Sie bewerben sich zum Beispiel bei der Polizei oder Bundeswehr.

  • Fragen zur Religion und Konfession:

Die Religionsfreiheit ist über das Grundgesetz geschützt. Ein Personaler darf Sie also nicht zu Ihrer Religion befragen oder Sie anhand dieser bewerten. Sie müssen über Ihre Religion nur Auskunft geben, sollten Sie sich bei der Kirche oder anderen konfessionellen Arbeitgebern bewerben.

Mann am Laptop mit Statistiken zu den Top-Drei-Themen, bei denen Bewerbende lügen.

Laut einer Umfrage unter Führungskräften sind die Top-Drei-Themen, bei denen Bewerbende am häufigsten lügen: fachliche Kompetenzen, Berufserfahrung und Fremdsprachenkenntnisse.

Darüber hinaus darf der Personaler Ihnen keine Fragen stellen zur

  • Zugehörigkeit zu einer politischen Partei oder eine Gewerkschaftszugehörigkeit
  • oder bezüglich Ihrer Krankheitsgeschichte:

Es sei denn, Sie haben eine Schwerbehinderung oder fühlen sich sicherer, wenn Ihr Arbeitgeber über eine bestimmte Erkrankung Bescheid weiß. Ansonsten müssen Sie dem Personaler keine Auskunft über den Verlauf Ihrer Gesundheit geben. Auch nicht erlaubt sind:

  • Fragen bezüglich Ihres bisherigen Einkommens und Vermögensverhältnisse
  • Fragen über Ihren Lebenspartner oder sexuelle Orientierung

Lügen im Vorstellungsgespräch umgehen

Bewerbende lügen vor allem dann, wenn sie glauben, ihre Kompetenzen seien unzureichend. Oder es gibt Abschnitte innerhalb ihre Lebenslaufs, die sie lieber verschweigen wollen. Statt jedoch zu lügen, empfiehlt es sich, passende Antworten im Vorfeld zurechtzulegen oder wahre Gründe zu nennen. In der Regel gilt, dass Ehrlichkeit mehr zählt als ein lückenloser Lebenslauf. Sie können das Lügen aber auch umgehen. Wir stellen Ihnen hier zwei Beispiele vor:

Personaler: Wir haben gesehen, dass in Ihrem Lebenslauf kein Auslandsaufenthalt genannt ist. Woran liegt das?

Mögliche Antwort: Es stimmt, dass ich bisher beruflich noch nicht das Glück hatte, ins Ausland versetzt zu werden. Allerdings reise ich privat sehr viel und spreche die im Lebenslauf genannten Sprachen sehr gut. Da mich andere Länder begeistern, habe ich mich privat ebenfalls viel mit anderen Kulturen beschäftigt. Deshalb glaube ich, dass ich kein Defizit habe, obwohl ich noch nie einen Auslandsjob hatte. Allerdings stehe ich für eine solche Erfahrung gerne zur Verfügung.

Personaler: Innerhalb Ihres Lebenslaufs gibt es eine große Lücke. Was haben Sie in dieser Zeit getan?

Mögliche Antwort: Ich habe mir in dieser Zeit etwas Freiraum genommen, um zu reisen und meinen Horizont zu erweitern. Dabei habe ich viele Erfahrungen gemacht, die mir in beruflicher Sicht geholfen haben.

Auf die Nachfrage von Freunden, ob Ihnen Ihr Job gefällt, antworten Sie häufig mit einer Lüge? Dann wird es womöglich Zeit für einen beruflichen Wechsel. NEUMÜLLER vermittelt technische und kaufmännische Mitarbeitende an namhafte Unternehmen in ganz Deutschland. Wir helfen Ihnen dabei, den Job zu finden, der zu Ihnen und Ihren Kenntnissen passt. 

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Tags

Bewerbung, Bewerbungsgespräch, Bewerbungstipps, Lügen

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