Steuererklärung: So holen Sie sich Ihr Geld zurück

von Stephanie Haas

Das neue Jahr beginnt und somit steht für viele die Steuererklärung vor der Tür. Die meisten empfinden dies als lästig und als notwendiges Übel. Doch auch wenn Sie nicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet sein sollten, sollten Sie definitiv eine Steuererklärung abgeben, denn damit können Sie sich teils viel Geld zurückholen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen welche Posten Sie steuerlich geltend machen können.


Wer ist zur Steuererklärung verpflichtet?

Zur Abgabe einer Steuererklärung sind Sie verpflichtet, wenn:

  • Sie Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug, wie beispielsweise Mieteinnahmen, erhalten oder Lohnersatzleistungen wie beispielweise Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken-, oder Mutterschaftsgeld erhalten und diese einen Betrag von 410 Euro übersteigen, sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
  • Sie unter Steuerklasse 6 fallen, müssen Sie ebenfalls eine Einkommenssteuererklärung abgeben.
  • Sie und Ihr Ehepartner die Steuerklassen 3/5 oder 4/4 mit Faktor haben.
  • Sie einen Freibetrag eintragen haben lassen und im Jahr 2022 mehr als 13.150 Euro bzw. zusammen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin mehr als 24.950 Euro Lohn bezogen.
  • Sie eine Entschädigungszahlung wie beispielsweise eine Abfindung bekommen haben oder eine Einmalzahlung als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit, die ermäßigt besteuert wurde, müssen ebenfalls eine Steuererklärung abgeben.
  • Sie den Arbeitgeber gewechselt haben und die Lohnsteuer für einen sonstigen Bezug ohne das vorangegangene Gehalt berechnet wurde.
  • Sie aus den vergangenen Jahren einen Verlustvortrag haben.
  • Sie Kapitalerträge haben, auf die keine Abgeltungssteuer berechnet wurde.
  • Sie das Finanzamt explizit zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert hat.
Unterlagen für die Steuererklärung

Wenn Sie sich beim erstellen der Steuererklärung schwer tun, können Sie sich auch Hilfe bei der Lohnsteuerhilfe suchen.

Wie sind die Fristen der Steuererklärung?

Normalerweise ist die Abgabefrist für die verpflichtende Steuererklärung der 31. Juli des Folgejahres. Aufgrund der Pandemie haben sich jedoch die Fristen verlängert. Für 2022 ist die Abgabefrist der 02.10.2023 und für 2023 der 02.09.2024. Lassen Sie die Steuererklärung von einer Steuerberatung anfertigen, ist die Frist normalerweise der letzte Tag im Februar des übernächsten Jahres. Bedingt durch die Pandemie ist in diesem Fall die Abgabefrist für das Jahr 2022 der 31. Juli 2024.

Bei einer freiwilligen Steuererklärung müssen Sie Ihre Steuererklärungen spätestens vier Jahre nach Ende des jeweiligen Steuerjahres abgeben.

Das können Sie in der Steuererklärung absetzen

Werbungskosten in der Steuererklärung

Werbungskosten umfassen alle Ausgaben, die sie getätigt haben um Ihren Job ausführen zu können. Bis zu einem Betrag von 1.200 Euro (Stand 2022) erhalten Sie die Werbungskosten automatisch als Pauschalbetrag anerkannt. Übersteigen die Werbungskosten diesen Betrag, lohnt es sich Sie gesondert aufzuführen. Die Werbungskosten werden in der Regel im Rahmen der Anlage N (angegeben. Dort gibt es einen Abschnitt für "Werbungskosten". In diesem Abschnitt tragen Sie die einzelnen Posten der Werbungskosten auf, die Sie geltend machen möchten. Doch was gehört zu den Werbungskosten?

Arbeitskleidung

Um Kleidung steuerlich als Arbeitskleidung ansetzen zu können, müssen Sie vom Arbeitgeber dazu verpflichtet worden sein, diese zu tragen und sie muss sich erkennbar von Alltagskleidung unterscheiden

Arbeitsmittel

Als Arbeitsmittel zählen beispielsweise Laptops, Handy oder Büromaterial. Überschreiten die Kosten für Arbeitsmittel 952 Euro brutto, müssen diese über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Arbeitszimmer

Möchten Sie ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen, muss dies ein abgeschlossener Raum sein, der fast ausschließlich beruflich genutzt wird.

Zudem muss das Arbeitszimmer:

  • Entweder den Mittelpunkt der Arbeit darstellen. Das bedeutet sie arbeiten dort mindesten 3 von 5 Tagen
  • Oder Sie haben keinen Arbeitsplatz von Ihrem Arbeitgeber (max. 1250 Euro ansetzbar)

Bewerbungskosten

Hier können Sie beispielsweise Kosten für Bewerbungsfotos, Internetgebühren für online Bewerbungen (2,50 € pro online Bewerbung) oder Gebühren für Telefongespräche und Fahrten zu Bewerbungsgesprächen ansetzen ( 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer).

Fahrtkosten

Die sogenannte "Pauschalen" Methode: Hierbei erhalten Sie eine pauschale Vergütung für die An- und Abfahrt zur Arbeitsstätte, die sich nach der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet. Diese Pauschalen sind im sogenannten "km-Geld" festgelegt und betragen derzeit 30 Cent pro Entfernungskilometer bis zum 20 km ab dem 21. Kilometer können Sie für das Jahr 2022 0,38 Euro pro Kilometer angeben. Alternativ können Sie auch die genauen Kosten für beispielsweise Ihr Zugticket absetzen.

Fort- und Weiterbildungen

  • Kosten für Seminare, Lehrgänge, Konferenzen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen
  • Kosten für Lehrbücher, Fachzeitschriften, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen
  • Prüfungsgebühren für beruflich relevante Zertifizierungen
  • Kosten für berufliche Weiterbildungen, die über den gesetzlichen Anforderungen hinausgehen (z.B. Fortbildungen die über die Pflichtfortbildungen der Kammern hinausgehen)
Person füllt Steuererklärung aus.

Die Höchst- bzw. Pauschalbeträge können sich von Jahr zu Jahr ändern.

Sonderausgaben in der Steuererklärung

Sonderausgaben sind bestimmte Ausgaben oder Kosten, die Sie in der Steuererklärung zusätzlich zu den Werbungskosten und den außergewöhnlichen Belastungen geltend machen können. Zu den Sonderausgaben zählen beispielsweise:

Spenden an gemeinnützige Organisationen

Hierunter fallen z.B. Spenden an Kirchen, Parteien, Wohlfahrtsverbände, Umweltorganisationen. Es gilt jedoch eine Höchstgrenze von 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte

Handwerkerleistungen

Hierunter fallen Kosten für Handwerkerleistungen, die im Zusammenhang mit Ihrer eigenen Wohnung stehen, z.B. Renovierung, Sanierung, Instandhaltung, Modernisierung. Diese können bis zu einer Höhe von 20% der Gesamtkosten, maximal aber 6.000 € geltend gemacht werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Dies Kosten für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Ihrem eigenen Haushalt stehen, z.B. Reinigung, Gartenpflege, Kinderbetreuung Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können bis zu einer Höhe von 20% der Aufwendungen, maximal aber 4.000 € geltend gemacht werden.

Beruflich bedingte Zweitwohnung

Kosten für eine Zweitwohnung, die aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit notwendig ist, z.B.  Miete, Heizung, Strom. Diese Kosten können Sie nur dann als Sonderausgaben geltend machen, wenn die Entfernung zwischen der ersten und der zweiten Wohnung mindestens 25 km beträgt und wenn keine angemessenen und preiswerten Unterkunftsmöglichkeiten vor Ort zur Verfügung stehen.

Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung

Außergewöhnliche Belastungen sind in der Regel Kosten, die durch besondere Umstände verursacht werden und die den Steuerpflichtigen unverhältnismäßig hart treffen. Hierzu zählen beispielsweise

Krankheitskosten 

Unter Krankheitskosten fallen Kosten für medizinische Behandlungen, Arztkosten, Heilbehandlungen und Reha-Maßnahmen, die durch eine Krankheit verursacht werden. Allerdings müssen Sie hier eine bestimmte Schwelle überschreiten, die zumutbare Belastungen genannt werden. Diese Schwelle richtet sich nach Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder.

Bestattungskosten

Wenn Sie die Beerdigung eines Angehörigen bezahlen mussten und diese den Nachlass und etwaige Ersatzleistungen übersteigen, können Sie Kosten die in direktem Zusammenhang mit der Bestattung stehen, steuerlich geltend machen.

Vorsorgeleistungen in der Steuererklärung

Vorsorgeleistungen können Sie in der Steuererklärung unter verschiedenen Bereichen angegeben, je nach Art der Vorsorgeleistung.Zum Beispiel können Sie Beiträge zur Krankenversicherung als Sonderausgaben in der Anlage S (Sonderausgaben) geltend machen. Beiträge zur privaten Rentenversicherung können Sie in der Anlage R (Rentenversicherung) angeben. Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge können Sie in der Anlage Vorsorgeaufwendungen (AV) angeben.

Was ist noch wichtig für die Steuererklärung?

Es ist wichtig, dass Sie alle Belege und Nachweise für die geltend gemachten Kosten aufbewahren, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt nachweisen zu können, dass die Kosten tatsächlich angefallen sind. Bitte beachten Sie, dass die Angaben in der Steuererklärung unter Umständen komplex sein können, und es sich immer empfiehlt eine Beratung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch zu nehmen.

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