Arbeitnehmerüberlassung
Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber (NEUMÜLLER Unternehmensgruppe) einem Dritten (Kundenunternehmen) gegen Entgelt für eine begrenzte Zeit (Regelung siehe Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) überlassen wird.
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