Per Definition ist ein Ingenieurbüro ein Dienstleistungsunternehmen im technischen oder ingenieurwissenschaftlichen Bereich. Technische Büros fokussieren sich auf die Planung, das Consulting (Beratung), Projektmanagement oder die Projektrealisierung.
Ingenieurbüros sind meist für externe Kundenunternehmen, darunter auch öffentliche Behörden, tätig und stellen deren Know-How zur Verfügung. Die Basis eines erfolgreichen Büros ist daher eine langfristige Beziehung zu verschiedenen Unternehmen, die diese im Rahmen ihrer Tätigkeit unterstützen. Ein Großteil der Ingenieurbüros ist im Bauwesen aktiv, doch auch die Luft- und Raumfahrt, der Maschinenbau, die Automotive, IT oder Medizintechnik zählen zu beliebten Branchen.
Einige in Deutschland tätige Ingenieurbüros sind berechtigt, ihre Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an wechselnde Kunden zu überlassen. Dazu zählt auch die NEUMÜLLER Ingenieurbüro GmbH, ein Ingenieurbüro aus Nürnberg.
Wer darf ein Ingenieurbüro gründen?
Um sich per Definition Ingenieurbüro nennen zu dürfen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Der Gründer eines Ingenieurbüros muss für den Beruf als Ingenieur, der gesetzlich geregelt ist, qualifiziert sein. Dies geschieht durch einen Studienabschluss an einer Hochschule oder Universität. Ein Ingenieur hat somit den Abschluss:
- Ing. (grad.)
- Diplomingenieur (Dipl.-Ing.)
- Bachelor (B.A)
- Master (M.A.)
- Magister (M.A.)
Was macht man als Ingenieur in einem Ingenieurbüro?
Meist wirken die Ingenieure eines Ingenieurbüros bei Projekten der Auftraggeber des Unternehmens mit. Sie unterstützen also bei Kundenprojekten und nehmen oft eine externe Beratungsfunktion ein. Typische Aufgaben sind:
- Beratung und Consulting
- Pläne und Gutachten erstellen
- Durchführung von Studien, Messungen oder Untersuchungen
Manchmal konkurrieren mehrere Ingenieurbüros miteinander, um Firmen bei Projekten zu unterstützen. Ingenieure agieren häufig in der Rolle als Consultant für Planer, Architekten oder Unternehmer.
Wann spricht man beim Ingenieurbüro von Zeitarbeit?
In der Regel ist die Tätigkeit in Ingenieurbüros stets projektbezogen. Das heißt, dass die dort arbeitenden Ingenieure für gewisse Zeiträume für das oder im Kunden-Unternehmen arbeiten. Ein Mitarbeiter bleibt im Ingenieurbüro und ist damit nicht als Leiharbeiter tätig, sofern das Büro mit dem Auftragsunternehmen einen Vertrag schließt, in dem definiert ist, zu welchem Zeitpunkt eine bestimmte Arbeitsleistung erbracht werden muss. Der Ingenieur erhält somit einen Arbeitsauftrag vom Unternehmen, bleibt aber im Ingenieurbüro – an dessen Vorgesetzte er sich zu richten hat – angestellt. In der Zeit- oder Leiharbeit wird ein Vertrag im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung geschlossen. Ein Ingenieur wird vom Ingenieurbüro somit einen bestimmten Zeitraum an das Unternehmen ausgeliehen. Der Mitarbeiter ist zwar noch immer beim Ingenieurbüro angestellt, die Weisungsbefugnis obliegt jedoch den Vertretern des Kundenunternehmens.