Fristgerechte Kündigung: Das müssen Arbeitnehmer wissen

von Stefan Hofer

Sie sehnen sich nach einer beruflichen Veränderung und wollen das Arbeitsverhältnis mit Ihrem Unternehmen beenden? Dann sollten Sie wichtige Aspekte beachten, sodass Ihre Kündigung nicht unwirksam wird. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen rund um die fristgerechte Kündigung zusammengetragen.

Bei der Beendigung der Zusammenarbeit wird zwischen einer fristlosen und fristgerechten Kündigung unterschieden. Die fristlose bzw. außerordentliche Kündigung gilt ab sofort. Hierzu muss allerdings ein besonderer Grund vorliegen, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Gehaltszahlungen sind ausstehend (bei mehrfacher Wiederholung)
  • Gesundheitsgefährdung des Arbeitnehmers
  • Sexuelle Belästigung oder Diskriminierung
  • Arbeitnehmer wird zu Straftat gezwungen
  • Einbehaltung von Sozialabgaben, u.v.m.

Die ordentliche, oder auch fristgerechte Kündigung, kann ohne besonderen Grund erfolgen. Der Arbeitnehmer kündigt das Arbeitsverhältnis nach einer bestimmten Frist, zu dieser er aus dem Unternehmen ausscheiden kann. Die Fristen können gesondert im Arbeitsvertrag festgelegt sein. Falls nicht, greift der §622 des Bürgerlichen Gesetzbuches:

„Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“

§622 Bürgerliches Gesetzbuch (1)

Unter vier Wochen sind allerdings nicht ein Monat, sondern genau 28 Tage zu verstehen. Diese Frist gilt immer, wenn der Arbeitnehmer die Kündigung vornimmt.

Nach Betriebszugehörigkeit: Das sind die Kündigungsfristen

Sollte der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber gekündigt werden, hängt die Kündigungsfrist bei der fristgerechten Kündigung von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist
2 Jahre 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats
5 Jahre 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats
8 Jahre 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats
10 Jahre 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats
12 Jahre 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats
15 Jahre 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats
20 Jahre 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats

Sollte sich ein Arbeitnehmer noch in der Probezeit, also in den ersten 6 Monaten, befinden, gelten für beide Seiten gesonderte Kündigungsfristen. Die Frist beträgt hierbei 2 Wochen, der Zeitpunkt kann beliebig gewählt werden. Sofern ein Arbeitnehmer von seinem Unternehmen unrechtmäßig gekündigt wird, besteht das Recht auf einen Kündigungsschutz. Man unterscheidet hierbei zwischen dem allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz. Vom allgemeinen können alle Arbeitnehmer Gebrauch machen, unabhängig davon ob diese in Vollzeit, Teilzeit oder auf Minijobbasis arbeiten. Unter dem besonderen Kündigungsschutz fallen „besonders schutzbedürftige Arbeitnehmer“. Das sind beispielsweise Mitarbeiter in der Pflegezeit oder Auszubildende.

Der allgemeine Kündigungsschutz bedeutet, dass der Arbeitgeber einen gesetzlichen Kündigungsgrund benötigt, um einem Arbeitnehmer kündigen zu können. Es gibt hierbei betriebs-, verhaltens- und personenbedingte Gründe, die gesetzlich zulässig sind.

Kündigung nur in Schriftform

Ob nun bei einer fristlosen oder fristgerechten Kündigung – beide sind in Schriftform zu erfolgen. Das ist gesetzlich geregelt. Eine mündliche Vereinbarung reicht somit nicht aus. Auch die Übermittlung der Kündigung auf elektronischem Wege, z.B. per Mail, ist nicht gültig. Das Kündigungsdokument muss dem Arbeitgeber in gedruckter Form vorliegen. Ob Sie das Dokument persönlich oder postalisch übermitteln, ist irrelevant. Wichtig ist, dass die Kündigung handschriftlich unterschrieben ist.

Ob eine Kündigung nun fristgerecht eingegangen ist, ist abhängig vom Eingangsdatum des gedruckten Dokuments. Es wird deshalb nicht das Datum der Übermittlung als Grundlage zur Fristberechnung herangezogen. Die Kündigung ist somit erst wirksam, sofern diese die Adresse des Empfängers in Druckform erreicht hat. Sobald der Postbote das Dokument in den Briefkasten gelegt hat, gilt die Kündigung als zugestellt und übermittelt.

Kündigung vor Arbeitsantritt: Ist das möglich?

Arbeitnehmer können von einem bereits wirksamen und unterschriebenen Arbeitsvertrag zurücktreten. Sie können also vorzeitig kündigen, hierbei gelten die bereits erwähnten gesetzlichen Kündigungsfristen. Sollte im Arbeitsvertrag eine Klausel vorhanden sein, dass eine Kündigung vor dem Antritt der Stelle nicht möglich ist, muss der Arbeitnehmer jedoch bis zum Start des Arbeitsverhältnisses abwarten. Dann befindet sich dieser in der Probezeit und muss sich an der gesetzlichen Frist hierfür orientieren. Er muss die Stelle allerdings antreten.

Inhalte der fristgerechten Kündigung

Welche Inhalte müssen nun also in die fristgerechte Kündigung rein? Essenziell ist die Angabe der Anschriften des Arbeitnehmers und Arbeitgebers. Außerdem muss der Zeitpunkt der Kündigung im Schreiben genannt werden und das Dokument mit einer Unterschrift versehen sein. Wir empfehlen Ihnen stets den Tonus „fristgerecht zum (Datum)“ zu verwenden. Sollten Sie tatsächlich einen Fehler in der Berechnung der Frist gemacht haben, wird dieser durch den Einschub „fristgerecht“ relativiert und die Kündigung ist dennoch wirksam.

Zudem können Sie noch weitere Bestandteile ergänzen. Arbeitnehmer können im Kündigungsschreiben den Arbeitgeber über den Grund des Austritts informieren. Wir empfehlen Ihnen in Ihren Formulierungen jedoch stets höflich und friedlich zu bleiben. Verzichten Sie auf Anfeindungen oder Breitseiten. So können Sie auch darum bitten, dass der Arbeitgeber den fristgerechten Eingang der Kündigung bestätigt und Ihnen ein Arbeitszeugnis zukommen lässt.

Muster-Vorlage für eine fristgerechte Kündigung

Nachfolgend stellen wir Ihnen eine kostenlose Muster-Vorlage für Ihre Kündigung zur Verfügung.

Vorlage für eine Kündigung

Sind Sie nach der Kündigung auf Jobsuche? Sehen Sie sich doch gerne bei unseren Jobs um oder bewerben Sie sich initiativ.

Tragen Sie sich ein und erhalten Sie Zugang zum

Kostenlosen WHITEPAPER:

Deckblatt vom Whitepaper - Das sind die 10 Phasen des Vorstellungsgesprächs

Tags

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}

Das könnte Sie auch interessieren


>