Kündigung: So sollten Sie reagieren, wenn Sie entlassen werden

von Lena Stief

Eine Kündigung ist für viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zunächst ein Schock. Mitarbeitende empfinden oft Wut, Trauer und Enttäuschung. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie jetzt am besten reagieren sollten.

Diese Arten von Kündigungen gibt es

Die ordentliche Kündigung

Sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende können eine ordentliche Kündigung aussprechen. Hierbei handelt es sich um eine Entlassung, bei der die Kündigungsfrist beachtet wird. Sprechen Arbeitgebende eine ordentliche Kündigung aus, muss in den meisten Fällen ein Grund dafür angegeben werden.

Zu ordentlichen Kündigungen gehört etwa die betriebsbedingte Kündigung. In diesem Fall ist der Kündigungsgrund nicht durch den Arbeitnehmenden verschuldet. Mitarbeitende werden also wegen dringender betrieblicher Erfordernisse entlassen. Das sind in der Regel Umstrukturierungen innerhalb des Unternehmens, wenn beispielsweise Betriebsteile oder Abteilungen geschlossen werden.

Frau blickt geschockt auf ihre Kündigung.
Betriebsbedingte Kündigungen sind mit fast 74 % die häufigsten ordentlichen Kündigungen. Verhaltensbedingte Kündigungen folgen mit rund 24 %.

Bei einer verhaltensbedingten Kündigung wird der oder die Mitarbeitende aufgrund des eigenen schwerwiegenden Fehlverhaltens entlassen. Das können Arbeitsverweigerung, Vertrauensbruch durch zum Beispiel Diebstahl oder Störungen des Betriebsfriedens wegen Beleidigungen sein.

Auch personenbedingte Kündigungen werden den ordentlichen Kündigungen zugeordnet. Wichtig zu beachten ist, dass der Kündigungsgrund nicht in dem Verhalten der Arbeitnehmenden liegt, sondern in der Person. Das bedeutet, Mitarbeitende können sich nicht anders verhalten. Im Gegensatz zur verhaltensbedingten Kündigung kann der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht also gar nicht erfüllen, obwohl er möchte. Gründe für eine solche personenbedingte Kündigung können subjektive Mängel wie Lohnpfändungen sein. Aber auch objektive Mängel können Kündigungsgrund sein. Beispiele hierfür sind Unfälle, die Arbeitserlaubnis wird entzogen, mangelnde Sprachkenntnisse oder Abwesenheit wegen Haft. Auch langfristige Krankheiten können zu einer Entlassung führen. In diesem Fall spricht man auch von einer krankheitsbedingten Kündigung.

Die außerordentliche Kündigung

Bei einer außerordentlichen Kündigung wird die Kündigungsfrist verkürzt oder in manchen Fällen auch komplett übergangen. Hierfür muss aber stets ein triftiger Grund vorliegen.

Bei einer fristlosen Kündigung wird die Kündigungsfrist komplett übergangen. Gründe für eine solche Entlassung können Arbeitsverweigerung, Diebstahl, Rufschädigung, Beleidigungen oder ähnliches sein.

Bei einer Verdachtskündigung haben Arbeitgebende einen begründeten Verdacht, dass der oder die Mitarbeitende sich falsch verhalten hat (Fehlverhalten). Das kann zum Beispiel der Verdacht auf eine Pflichtverletzung oder Straftat sein.

Eine Änderungskündigung tritt ein, wenn jemand entlassen wird und zugleich einen neuen Arbeitsvertrag angeboten bekommt. Die neue Position geht jedoch meist mit schlechteren Bedingungen einher.

Darüber hinaus gibt es noch sogenannte Druckkündigungen. Hier werden Arbeitgebende dazu gedrängt, den oder die Mitarbeitende zu entlassen. Dieses Drängen geht von Dritten aus, wie beispielsweise Kundschaft, dem Betriebsrat oder anderen Mitarbeitenden.

Angestellter im Gespräch mit seinem Vorgesetzten.
Bei einer Druckkündigung greifen besondere Voraussetzungen, damit diese gültig ist. So wird verlangt, dass der oder die Arbeitgebende sich zunächst schützend vor den Betroffenen bzw. die Betroffene stellt. Zudem müssen andere Beschäftigungsmöglichkeiten geprüft werden.

Warnsignale: Wann steht Ihnen eine Kündigung bevor

Meist fällt eine Kündigung nicht aus heiterem Himmel. Anhand dieser Warnsignale können Sie erkennen, ob Ihnen eine Kündigung möglicherweise bevorsteht:

Ihre Vorgesetzten überwachen Ihre Tätigkeiten

Wird Ihre Arbeit von Ihren Vorgesetzten oder womöglich sogar Personen aus noch höheren Positionen überwacht, sollten Sie sich ganz besonders bemühen, volles Engagement zu zeigen.

Ihre Vorgesetzten geben Ihnen weniger Feedback

Ihre Vorgesetzten sprechen Aufgaben mit Ihnen nicht mehr durch und fragen nicht nach dem aktuellen Stand eines Projekts? Dann hält Ihr Chef bzw. Ihre Chefin es eventuell nicht mehr für nötig, da Ihr Arbeitsverhältnis so oder so bald endet.

Sie werden nicht mehr in großen Projekten eingesetzt

Events oder umfangreiche Kundenaufträge beanspruchen beispielsweise oft eine längere Zeit und Anstrengung. Da Sie bald gekündigt werden, wäre es von Ihren Vorgesetzten somit kontraproduktiv, Sie in das Projekt einzubinden.

Aufgaben werden an Ihre Kollegen und Kolleginnen weitergegeben

Ihnen werden nur noch einfache und kurzfristige Arbeitsaufträge zugeteilt, größere Aufgaben gehen an Ihre Kollegen? Ein eindeutiges Signal, dass Ihre Vorgesetzten Ihnen keine verantwortungsvollen Aufgaben mehr zu trauen.

Mann verlässt nach der Kündigung sein Büro und trägt seine Utensilien mit sich.
Pro Jahr werden etwa eine Million Arbeitnehmende in Deutschland entlassen.

Sie bekommen eine Abmahnung

Das wohl deutlichste Signal einer bevorstehenden Kündigung ist eine Abmahnung. Diese kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Dabei gibt es keine genauen Vorschriften, was innerhalb einer Abmahnung gesagt bzw. geschrieben sein muss, jedoch sollte die Abmahnung deutlich und nicht als sanftes Feedbackgespräch verpackt sein. Für den Arbeitnehmer muss durch die Abmahnung ersichtlich sein, dass sein oder ihr wiederholtes Fehlverhalten zu einer Kündigung führt.

So sollten Sie nach einer Kündigung reagieren

Verlangen Sie ein Zwischenzeugnis

Das Zwischenzeugnis ist ein Dokument, das Ihre Tätigkeiten, Ihre Leistung und Ihr Sozialverhalten innerhalb des Arbeitsverhältnisses beschreibt. Dieses können Sie im Falle eines triftigen Grunds zu jedem Zeitpunkt beantragen. Zu diesen Gründen zählt auch eine Kündigung und eine somit anstehende Bewerbung. Sind Sie mit Ihrem Zwischenzeugnis nicht zufrieden, können Sie auch ein neues beantragen.

Melden Sie sich arbeitslos

Nach einer Kündigung haben Sie eine Frist von drei Tagen, um sich bei der Bundeagentur für Arbeit als arbeitssuchend zu melden. Obwohl dies telefonisch und auch online funktioniert, müssen Sie zusätzlich noch einen persönlichen Termin vereinbaren, um dort auch Ihre Unterlagen vorzulegen. Halten Sie Ihre Fristen nicht ein, riskieren Sie eine Sperrzeit durch das Amt. Das bedeutet, dass Sie bis zu drei Monate kein Arbeitslosengeld bekommen.

Klären Sie, was mit Ihrem Resturlaub passiert

Sind noch Urlaubstage übrig, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, wie Sie diese nutzen können:

Zum einen können Sie sich Ihre Urlaubstage nehmen, falls Ihre Kündigungsfrist dies erlaubt. Oder Sie lassen sich die Tage ausbezahlen. Alternativ können Sie Ihre Urlaubstage auf Ihren neuen Job übertragen lassen.

Im Ausnahmefall: Klagen Sie gegen die Kündigung

Haben Sie den Verdacht, dass Ihr Arbeitgebender mit der Kündigung gegen das Arbeitsrecht verstößt, können Sie gegen Ihre Kündigung klagen. Ist das Recht auf Ihrer Seite, müssen Ihre Vorgesetzten die Kündigung anschließend zurückziehen. Beachten Sie jedoch: Eine Kündigungsschutzklage bedeutet eine anwaltliche Vertretung, Prozesskosten und können hohe Ausgaben zur Folge haben.

Angestellter und Vorgesetzte besprechen sich im Büro.

Das Kündigungsschutzgesetz greift nur bei Arbeitnehmenden, die mehr als sechs Monate innerhalb eines Unternehmens tätig waren. Davon ausgenommen sind Kleinbetriebe mit maximal zehn Beschäftigten.

Bleiben Sie professionell

Obwohl eine Kündigung meist heftige Emotionen auslöst, sollten Sie versuchen, sachlich zu bleiben. Bleiben Sie professionell und verhandeln oder klären Sie weitere Schritte sachlich. Ansonsten hinterlassen Sie bei Ihrem früheren Arbeitgebenden ein noch schlechteres Bild.

Reden Sie Ihre ehemaligen Vorgesetzten nicht schlecht

„Der Typ war eh ein Idiot. Meine Kündigung war vollkommen unangemessen. Der hatte doch keinen Plan, was er macht!“ Solche Äußerungen sollten Sie in künftigen Bewerbungsgesprächen oder auch im neuen Job vermeiden. Sonst erwecken Sie ein unprofessionelles Bild bei Ihrem neuen Arbeitgebenden. Das wiederum kann sich negativ auf Ihr Image auswirken.

Bewahren Sie Firmengeheimnisse

Achtung! Gemäß Ihres Arbeitsvertrags sind Sie auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dazu verpflichtet, Firmengeheimnisse zu bewahren. Verstoßen Sie dagegen, können Geld- und sogar Freiheitsstrafen auf Sie zukommen.

Sie suchen ein neues spannendes Arbeitsumfeld? NEUMÜLLER vermittelt technische und kaufmännische Jobs bei Top-Arbeitgebern in ganz Deutschland. Bewerben Sie sich noch heute und finden Sie Ihren neuen Job!

Tragen Sie sich ein und erhalten Sie Zugang zum

Kostenlosen WHITEPAPER:

Deckblatt vom Whitepaper - Das sind die 10 Phasen des Vorstellungsgesprächs

Tags

Kündigung, Tipps, Umgang

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}

Das könnte Sie auch interessieren


>